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Zum Kontakt »Die Ultraschallprüfung ist ein zerstörungsfreies Prüfverfahren, mit dem sich Inhomogenitäten und Fehlstellen im gesamten Querschnittsbereich, von Werkstücken aus schallleitfähigem Material aller Art, auffinden lassen.
Das Prüfverfahren basiert auf der Laufzeitmessung von Schallwellen, die von einer Ultraschallquelle emittiert und deren Reflexionen vom Schallsensoren aufgefangen werden. Fehler wie Einschlüsse, Risse, Lunker, Trennstellen oder das Auftreten von Grenzflächen verursachen ein abweichendes Reflexionsverhalten der Schallwellen.
Durch die Auswertung der Laufzeiten lassen sich die Art und Position von Fehlern erkennen, die von bekannten Sollwerten abweichen oder Wanddicken, Schichtdicken und Härtetiefen messen.
Die Welligkeit der Prüfflächen darf nicht zu einem Spalt > 0,5 mm zwischen Prüfkopf und Prüffläche führen. Zur Erfüllung dieser Anforderung sind die Prüfflächen gegebenenfalls zu bearbeiten.
Es lassen sich nur Objekte oder Fehler erkennen, die größer als die halbe Wellenlänge des Schalls sind.
Auch in Betrieb befindliche Rohrleitungen die auf Erosions- oder Korrosionsschäden hin geprüft werden sollen, können mit Hilfe des Ultraschallverfahrens geprüft werden. Schweißnähte, die auf Zuverlässigkeit überprüft werden müssen und aufgrund der Materialdicke, des Werkstoffes oder aber der Lage der zu suchenden Fehlerstellen, die Röntgenprüfung keine verlässlichen Aussagen mehr liefern kann, können mit der Ultraschallprüfung untersucht werden.