Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Zum Kontakt »Unsere Prüfwerkerschulung mit Sicherheitsbelehrung in den Verfahren der Eindringprüfung (PT), Röntgenprüfung (RT-S), Sichtprüfung (VT) und Magnetpulverprüfung (MT) führen wir in Form einer Qualifizierung in Anlehnung an DIN 54 161 durch. Diese Norm "definiert Prüfwerker der zerstörungsfreien Prüfung als Personal mit Schulung und Qualifizierungsprüfung unterhalb der Stufe 1 nach DIN EN ISO 9712".
Der Vorteil für externe Prüfer ist, dass wir bei uns im Hause eine sehr praxisbezogene Ausbildung durchführen. Wir haben modernste Anlagen und die neueste Technik sowie erfahrene Ausbilder.
Wenn vor Ort Anlagen zur Verfügung stehen, kann die Ausbildung ganz auf die Prüfsituationen vor Ort eingestellt werden. Der Vorteil ist, die Prüfer werden an den unternehmenseigenen Anlagen geschult.
Gerne bieten wir Ihnen als weiteren Kundenservice an, dass unsere geschulten Strahlenschutzbeauftragten bei Ihnen vor Ort im Unternehmen Unterweisungstätigkeiten durchführen können.
Unser qualifiziertes und ausgebildetes Personal steht Ihnen für die unterschiedlichsten Verfahren an Ihrem Standort gerne zur Verfügung.
Das Prüfpersonal bei Ihnen vor Ort können wir nach den neuesten Branchenstandards schulen. Auch die jährliche Auffrischung Ihrer Prüfer z. B. durch uns ist gern gesehen von Kunden wie BMW.
Jeder Betrieb der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.
Die BMB ist hierbei in der Lage, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter theoretisch und praktisch für das Fahren von Staplern auszubilden und regelmäßig zu unterweisen.
Mit unserem ausgebildeten Personal ist es kein Problem die innerbetriebliche Qualifizierung von Staplerfahrern gemäß DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ umzusetzen.
Dabei gelingt es uns, Lerninhalte verständlich aufzubereiten und zu vermitteln sowie Lernerfolge zu prüfen und zu dokumentieren.
Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerten hinweggeführt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.
Die BMB ist hierbei in der Lage, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Führen von ortsfesten Kranen zu unterweisen.
Mit unserem ausgebildeten Personal ist es kein Problem die innerbetriebliche Qualifizierung von Kranführern gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ umzusetzen.
Dabei gelingt es uns, Lerninhalte verständlich aufzubereiten und zu vermitteln sowie Lernerfolge zu prüfen und zu dokumentieren.