Führen von ortsfesten Kranen

gemäß GGUV Grundsatz 909-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“

Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.

Die BMB ist hierbei in der Lage, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Führen von ortsfesten Kranen zu unterweisen.

Mit unserem ausgebildeten Personal ist es kein Problem die innerbetriebliche Qualifizierung von Kranführern gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ umzusetzen. Dabei gelingt es uns, Lerninhalte verständlich aufzubereiten und zu vermitteln sowie Lernerfolge zu prüfen und zu dokumentieren.

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